Ab Januar 2025 gilt in Deutschland ein neuer gesetzlicher Mindestlohn. Wir erklären, welche Unternehmen betroffen sind, welche Maßnahmen jetzt notwendig sind und was Verstöße kosten können.
Die Mindestlohnkommission hat eine erneute Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Für HR-Verantwortliche bedeutet das: konkreter Handlungsbedarf vor dem Stichtag. Wer zu spät reagiert, riskiert Bußgelder von bis zu 500.000 Euro pro Verstoß.
Was ändert sich konkret?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt. Betroffen sind alle Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes (MiLoG) – also grundsätzlich alle Beschäftigten mit Ausnahme bestimmter Personengruppen wie Auszubildende, Praktikanten unter bestimmten Voraussetzungen und ehrenamtlich Tätige.
Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn existieren branchenspezifische Mindestlöhne, die auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) festgesetzt werden – etwa im Baugewerbe, in der Pflege, im Gebäudereinigerhandwerk und in der Sicherheitsbranche. Diese liegen zum Teil deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn und sind separat zu prüfen.
Checkliste: Was muss HR bis zum Stichtag tun?
- Arbeitsverträge prüfen: Alle Verträge, in denen eine Stundenvergütung unterhalb des neuen Mindestlohns vereinbart ist, müssen angepasst werden.
- Lohnabrechnung aktualisieren: Koordinieren Sie mit der Lohnbuchhaltung oder dem Steuerberater die rechtzeitige Umstellung aller betroffenen Abrechnungen.
- Minijobs überprüfen: Bei geringfügig Beschäftigten ist die zulässige Stundenzahl bei unveränderter Verdienstgrenze zu prüfen und ggf. anzupassen.
- Stundenaufzeichnungen sicherstellen: Das MiLoG verpflichtet Arbeitgeber zur Dokumentation der Arbeitszeiten für bestimmte Beschäftigungsgruppen. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden.
- Aushang aktualisieren: In Branchen mit branchenspezifischem Mindestlohn besteht eine Aushangpflicht.
Was droht bei Verstößen?
Verstöße gegen das MiLoG können empfindliche Konsequenzen haben. Das Zollamt führt regelmäßige Kontrollen durch – insbesondere in Branchen mit erhöhtem Risiko (Bau, Gastronomie, Transport, Reinigung). Folgende Sanktionen drohen:
- Bußgeld bis zu 500.000 Euro je Verstoß bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Unterschreitung
- Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren bei rechtskräftigen Bußgeldbescheiden über 2.500 Euro
- Nachzahlungspflichten gegenüber betroffenen Arbeitnehmern inklusive Zinsen
- Reputationsschäden durch öffentliche Berichterstattung
So hilft Compyl
Compyl überwacht alle Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns sowie der Branchenmindestlöhne automatisch – und informiert Sie mit einem priorisierten Alert und einer fertigen Maßnahmen-Checkliste, bevor der Stichtag erreicht ist. So bleibt keine Lohnanpassung mehr unentdeckt.
