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Mindestlohn 2026: 13,90 Euro pro Stunde – und die Minijob-Grenze steigt mit

5 min Lesezeit · 8. Januar 2026

Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro gestiegen, 2027 folgt der nächste Schritt auf 14,60 Euro. Was HR jetzt bei Verträgen, Minijobs und Lohnabrechnung prüfen muss.

Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro je Stunde gestiegen – ein Plus von 1,78 Euro bzw. rund 13,9 Prozent gegenüber dem vorherigen Wert. Zum 1. Januar 2027 folgt der nächste Schritt auf 14,60 Euro. Für HR-Teams heißt das: konkreter Prüf- und Handlungsbedarf, nicht nur bei der Lohnabrechnung.

Was sich konkret ändert

  • Für Vollzeitbeschäftigte (40 Stunden/Woche) bedeutet die Erhöhung rund 190 Euro brutto mehr pro Monat; mit der Stufe 2027 werden es rund 310 Euro gegenüber dem Stand vor der Erhöhung sein.
  • Die Minijob-Grenze ist – gekoppelt an den Mindestlohn – zeitgleich auf 603 Euro gestiegen.
  • Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes sind bundesweit bis zu 6,6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse von der Erhöhung betroffen.

Checkliste: Was HR jetzt prüfen sollte

  • Arbeitsverträge: Alle Verträge mit einer Stundenvergütung unterhalb von 13,90 Euro müssen angepasst werden.
  • Minijob-Verträge: Bei fester Stundenzahl prüfen, ob die neue 603-Euro-Grenze durch die Mindestlohn-Erhöhung überschritten wird – ggf. Stunden reduzieren oder in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umwandeln.
  • Branchenmindestlöhne: In Branchen mit AEntG-Mindestlohn (z. B. Bau, Pflege, Gebäudereinigung, Sicherheitsgewerbe) separat prüfen – diese folgen eigenen Anpassungszyklen.
  • Lohnabrechnung: Rechtzeitige Umstellung mit Lohnbuchhaltung oder Steuerberater koordinieren.
  • Dokumentationspflichten: Arbeitszeitaufzeichnungen für Mindestlohn-relevante Beschäftigungsgruppen weiterhin mindestens zwei Jahre aufbewahren.

Was bei Verstößen droht

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) bleiben mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro je Verstoß sanktioniert, hinzu kommen Nachzahlungspflichten inklusive Zinsen und – bei rechtskräftigen Bußgeldern über 2.500 Euro – der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren.

So hilft Compyl

Compyl überwacht Mindestlohn- und Minijob-Grenzen automatisch – inklusive aller Branchenmindestlöhne – und informiert Sie mit priorisiertem Alert und fertiger Maßnahmen-Checkliste, bevor der jeweilige Stichtag erreicht ist.

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