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KündigungsschutzUrteile & Gesetze

Reformpaket „Aufschwung und Beschäftigung”: Was sich beim Kündigungsschutz ändern soll

8 min Lesezeit · 10. Juli 2026

Am 2. Juli 2026 hat sich die Koalition auf ein 34-Punkte-Reformpaket geeinigt – mit weitreichenden Eingriffen in Kündigungsschutz und Befristungsrecht. Noch ist nichts Gesetz, aber HR sollte die Entwicklung im Blick behalten.

Am 2. Juli 2026 haben sich CDU/CSU und SPD auf ein umfassendes Reformpaket unter dem Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung” geeinigt. Das Papier umfasst 34 Maßnahmen, mehrere davon mit erheblicher Bedeutung für das Arbeitsrecht. Wichtig vorab: Es handelt sich bislang um eine politische Koalitionsvereinbarung – konkrete Gesetzentwürfe liegen noch nicht vor, der Zeitplan ist entsprechend unsicher.

Sachgrundlose Befristung wird großzügiger

Bislang erlaubt § 14 Abs. 2 TzBfG die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses für maximal zwei Jahre mit bis zu drei Verlängerungen. Die Koalition plant, dies für Neueinstellungen bis zum 31. Dezember 2030 deutlich auszuweiten: Arbeitsverträge sollen dann sachgrundlos für bis zu 48 Monate mit bis zu sechs Verlängerungen befristet werden können.

Kündigungsschutz für Hochverdiener soll wegfallen

Besonders weitreichend: Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen oberhalb des 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze sollen ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr unter den allgemeinen Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) fallen. Stattdessen soll die Beendigung des Arbeitsverhältnisses über eine steuerlich begünstigte Abfindung erleichtert werden.

Weitere geplante Änderungen

  • Abschaffung des Schriftformerfordernisses für Befristungsabreden (aktuell verpflichtend nach § 14 Abs. 4 TzBfG)
  • Weitere Eingriffe in Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung und Lohnsteuerrecht sind im Paket angekündigt, aber noch nicht im Detail konkretisiert

Was bedeutet das für HR – schon jetzt?

Solange kein Gesetzentwurf vorliegt, ändert sich rechtlich noch nichts: Der bestehende Kündigungsschutz und die aktuellen Befristungsregeln gelten unverändert fort. Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände haben die Pläne bereits begrüßt, mit Widerstand von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist zu rechnen. HR-Teams sollten die Entwicklung beobachten, aber keine vorschnellen Entscheidungen auf Basis der Koalitionsvereinbarung treffen.

So hilft Compyl

Compyl verfolgt den Gesetzgebungsprozess zum Reformpaket „Aufschwung und Beschäftigung” von der Koalitionsvereinbarung bis zum verabschiedeten Gesetz und benachrichtigt Sie bei jedem relevanten Schritt – mit einer Einschätzung, was konkret für Ihr Unternehmen zu tun ist.

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